Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.

Auffällige Messstellen:
Geschwindigkeits-Messungen
BAB 24 (Autobahn), Streckenkilometer 82,250, Fahrtrichtung Hamburg
Messstelle
Von der zuständigen Bußgeldstelle wird im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid regelmäßig Folgendes vorgeworfen:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am ... um ... Uhr als Führer des ...
Autobahnmeisterei HGN1, BAB 24, Km. 82,250, in Ri. Hamburg folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h.
Beweismittel: PoliScan Speed 700919"
Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
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Wiederholt fiel uns bei Prüfungen auf, dass die im Gerät (Laser-Messgerät in der "Anhänger-Version" des sogenannten Enforcement-Trailor) abgespeicherte Aufstellhöhe nicht mit der tatsächlichen Aufstellhöhe vor Ort übereinstimmt und auch nicht von den Toleranzwerten abgedeckt ist, die der Hersteller des Geräts in der Gebrauchsanweisung niedergeschrieben hat.
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Das letzte Verkehrszeichen, dass auf eine "100er-Beschränkung" hinweist, steht fast 4,5 Kilometer vor der Messstelle.
Zuständige Behörden und Gerichte
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Bußgeldbehörde:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
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Gericht:
Amtsgericht Ludwigslust
Was können wir für Betroffene tun?
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung (u.a. wegen der beschriebenen Aufstellhöhe)
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wohl aus finanziellen Gründen getroffene Auswahl der Messstelle in Frage stellen
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik
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Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg)
interner Vermerk: 6816/17