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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.

Poliscan Speed - Darmstadt (Hessen), Landgraf-Georg-Straße

Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

BAB 60 (Autobahn), bei Mainz-Hechtsheim, Streckenkilometer 15,1, Fahrtrichtung Bingen
UPDATE 2021: Ungewöhnlich viele Verfahrens-Einstellungen!

Messstelle


Von der zuständigen Bußgeldstelle wird im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid regelmäßig Folgendes vorgeworfen:

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"Dem Betroffenen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Gem. Mainz, BAB A 60, Höhe Km 15,1, FR: Bingen als Fahrer des ..., amtliches Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24/§ 24a/§ 24c StVG begangen zu haben:

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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.

Berücksichtigte Toleranz: ... km/h

 

...


Beweismittel: Zeuge, ES 3.0, Filmnr.: ..., Bildnr.: ..."

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Der stationäre Blitzer steht seit dem Jahr 2017 hinter der Weisenauer Brücke und vor dem Hechtsheimer Tunnel in einer 80er-Zone, genauer gesagt etwa 400 m vor der Abfahrt Hechtsheim-Ost. Das Tückische daran: Gemessen wird mit einem Einseiten-Sensor in einem Abstand von nur etwa 70 m hinter dem 80er-Schild - voran stehen 100er-Schilder. Kein Wunder also, dass bei ca. 70.000 täglich vorbeifahrenden Fahrzeugen im Durchschnitt etwa 500  bis 1.000 Fahrzeuge pro Tag geblitzt werden.

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Wiederholt fiel uns bei Prüfungen dieser Messstelle auf, dass die aus unserer Sicht nach dem Mess- und Eichgesetz erforderlichen Nachweise über messrelevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät nicht nachvollziehbar bzw. ausreichend erscheinen.
     

  • Einige Male ließen die vom Messgerät angefertigten Lichtbilder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zu. Bereits mehrere der von uns geführten Verfahren wurden deswegen eingestellt.
     

  • Ebenfalls passierte es bereits häufiger, dass das Messfoto der Fotoeinrichtung selbst nach Anpassung des Kontrasts und der Helligkeit das Kennzeichen nicht eindeutig erkennen ließ.
     

  • Es kann zum Phänomen des vorauseilenden Schattens kommen: Wenn aus der Perspektive des Geräts links hinter dem eigenen Fahrzeug ein anderes Fahrzeug mit schnellerer Geschwindigkeit herannaht, kann der von diesem Fahrzeug an die linke Leitplanke geworfene Schatten eine Messung der durch Lichtsensoren gesteuerten Anlage auslösen, die dann fälschlicherweise dem auf der Mittelspur fahrenden Fahrzeug zugerechnet wird.
     

  • Wenn ein Fahrzeug mit LED-Tagfahrlicht oder auch LED-Hauptscheinwerfern ausgestattet ist, kann es im Signalverlauf der Messungen zu untypischen Ausschlägen im Bereich des Frontscheinwerfers kommen (vgl. unsere gesonderte Seite zu dem LED-Blitzer-Skandal). Das Messgerät, das aus einer Zeit vor Einführung derartiger Beleuchtungstechnologie stammt, kann durch die gepulste Beleuchtung zu einem falschen Messwert gelangen.

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Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Speyer

     

  • Gericht:
    Amtsgericht Mainz


     

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • UPDATE 2021:
    Aktuell stellen wir in einer sehr hohen Zahl der bei uns geführten Mandate fest, dass die zuständige Bußgeldstelle oftmals bereits nach einem ersten mehrseitigen Schriftsatz von uns die Verfahren sang- und klanglos und vor allem ohne jegliche inhaltliche Begründung einstellt. Dies geschieht (aus kostentechnischen Gründen) verstärkt, wenn wir bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens und noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides tätig geworden sind.
    Sonst gilt:

     

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung (u.a. wegen der beschriebenen Aufstellhöhe)
     

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, um Fehlzuordnungen des Messwerts zu einem falschen Fahrzeug (z.B. wg. des Phänomens des vorauseilenden Schattens oder LED-Scheinwerfern) zu überprüfen
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers

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Kostenloser Vor-Check

Wir haben diese Mess-Stelle bereits zahlreiche Male überprüft und bieten Ihnen einen kostenfreien Schnell-Test an.

Ergänzende Informationen zur Messstelle

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Hier finden Sie ein Video über die Einrichtung der Messstelle: 

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