Sorry, liebe Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, dass wir euch auch diesen Fall wieder "kaputt gemacht" haben. Aber der Vorwurf an unseren Mandanten aus Selb, dass er gar mit 165 km/h an dem Dauer-Blitzer auf der BAB 3 vorbei geflitzt sein soll, war eben einfach nicht haltbar.
Daran änderte auch das eindeutige Fahrer-Bild auf eurem Anhörungsbogen vom 07.01.2021 nichts. Zwar habt ihr uns einige Akten-Unterlagen zugesandt. Diese genügten aber unseren Anforderungen nicht. Erfreulich ist, dass auch ihr am Ende eingesehen habt, dass mit den Beweismitteln nichts zu gewinnen ist.
Durch die Einstellung vom 14.04.2021 blieben unserem Mandanten ein zweimonatiges Fahrverbot nebst Geldbuße im oberen dreistelligen Betragsbereich sowie der Eintrag von zwei Punkten in Flensburg mit fünfjähriger Tilgungsdauer erspart.
Nicht auszudenken, dass er all dies ohne rechtlichen Grund hingenommen hätte, wenn er uns nicht beauftragt hätte ...
Dr. Sven Hufnagel alias der BLITZER-ENGEL
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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