Im Anhörungsbogen vom 05.01.2021 zeigte sich das Polizeipräsidium Rheinpfalz noch zuversichtlich, dass unserem Mandanten aus Leonberg eine Geschwindigkeitsüberschreitung um stattliche 38 km/h nachgewiesen werden könne und er entsprechend zu belangen sei. Schließlich sei er ganze 138 km/h gefahren, obwohl doch an der Dauer-Mess-Stelle bei Neustadt (Wied) nur 100 km/h zulässig seien.
Einen Tag nach der Mandatserteilung forderten wir die zuständige Bußgeldbehörde mit einem 7-seitigen Schriftsatz dazu auf, diverse Unterlagen und Daten zu Prüfungszwecken auszuhändigen. Die ein paar Wochen später eintreffende Akte genügte unseren Anforderungen aber nicht. Offensichtlich wusste auch die Bußgeldbehörde, dass da etwas im Argen liegt, und veranlasste nichts Weiteres.
Unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung wurde das Verfahren sodann entsprechend unserem Antrag am 07.07.2021 eingestellt - ein weiterer Fall, in dem unserem Mandanten ein Punkte-Eintrag in Flensburg und eine Geldbuße erspart geblieben sind. Bezahlt hat das Verfahren die Rechtschutzversicherung unseres Mandanten.
Dr. Sven Hufnagel alias der BLITZER-ENGEL
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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