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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.

Poliscan Speed - Darmstadt (Hessen), Landgraf-Georg-Straße

Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

B 6 (Bundesstraße), bei Laatzen, Ortsteil Gleidingen, in Richtung Messeschnellweg Hannover, Streckenlänge: 2,2 km, in Niedersachsen

Messstelle


Gemessen wird dort im Rahmen eines Pilotprojekts seit Anfang Januar 2019 stationär mit einer sogenannten Abschnittskontrolle (Section Control) auf allen Spuren. Geschätzt fahren dort pro Tag ca. 15.500 (!) Fahrzeuge. 

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Da die Messstelle noch "brand-neu" ist, muss abgewartet werden, welche Auffälligkeiten sie zeigen wird.
     

  • Zu erwägen sind insbesondere Fehler bei der Erkennung des Fahrzeugtyps und der dadurch erfolgenden Zuweisung eines für eine bestimmte Fahrzeugklasse geltenden Tempo-Limits.
     

  • Ebenfalls ist in Betracht zu ziehen, dass es bei der automatischen Kennzeichen-Erfassung zu Verwechselungen kommt, z.B. zwischen den Ziffern 1 und 0 mit den Groß-Buchstaben I und O. 
     

  • Zahlreiche Fachleute sprechen sich aus datenschutzrechtlichen Gründen massiv gegen das verwendete Verfahren aus, nicht zuletzt Politiker und die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen. 
     

  • Eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2018 könnte zu der Einschätzung führen, dass die Mess-Technologie aufgrund der automatischen Kennzeichen-Erfassung zu einer Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung führt.

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Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung (u.a. wegen der beschriebenen Aufstellhöhe)
     

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, um Fehlzuordnungen des Messwerts zu einem falschen Fahrzeug oder die falsche Annahme eines bestimmten typ-abhängigen Tempolimits zu belegen
     

  • Erhebung verfassungs- und datenschutzrechtlicher Einwände mit der Folge eines Verwertungsverbots für die erhobenen Beweise
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers
     

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