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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.

Poliscan Speed - Darmstadt (Hessen), Landgraf-Georg-Straße

Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

BAB 8 (Autobahn), bei Neunkirchen, in Richtung Zweibrücken, Baustelle, im Saarland

Messstelle


Gemessen wird auf dem vielbefahrenen Streckenabschnitt in einer Baustelle. Am 06.08.2019 wurden hier nach Polizeiangaben in einer 80er-Zone nach vorangegangener 100er-Begrenzung scheinbar binnen 3,5 Stunden knapp 800 Fahrzeuge - mehr als dreihundert davon im Punktebereich und mindestens 35 in der Fahrverbotszone. Weitere kurzfristige Kontrollen wurden von der Polizei bereits angekündigt.

​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Da noch nicht abschließend klar ist, welches Messgerät an dieser Messstelle verwendet wird, muss abgewartet werden, welche Auffälligkeiten sie zeigen wird.
     

  • Beachtlich ist jedenfalls, dass der Messort im Saarland liegt. Der dortige Verfassungsgerichtshof hat schließlich mit Urteil vom 05.07.2019 zum Laser-Messgerät XV 3 ausgeführt, dass die vom Hersteller dieses Geräts durchgeführte Löschung der sogenannten Roh-Messdaten Verkehrsteilnehmer in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt und damit verfassungswidrig ist. Tausende von Bußgeldverfahren mussten in der Folge im Saarland eingestellt werden. Bis zur Umstellung der Software dürfen Messgeräte nicht mehr verwendet werden. Dabei betrifft dies keineswegs nur das angesprochene Gerät XV 3, sondern darüber hinaus alle anderen Laser-Messgeräte, Radar-Messgeräte und mit Druckschleifen gekoppelten Messgeräte.
     

  • Es sollte daher unbedingt überprüft werden, ob die Messung korrekt durchgefüht wurde oder nicht. 

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung (u.a. wegen der beschriebenen Aufstellhöhe)
     

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, soweit sie noch vorhanden sind, um Fehlzuordnungen des Messwerts zu einem falschen Fahrzeug oder die falsche Annahme eines bestimmten typ-abhängigen Tempolimits zu belegen
     

  • Erhebung verfassungs- und datenschutzrechtlicher Einwände mit der Folge eines Verwertungsverbots für die erhobenen Beweise
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers
     

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