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Einseitensensor ES 3.0

wirft bei Fahrzeugen mit

LED-Licht-Technik zu hohe

Geschwindigkeitswerte aus

Sachverständige haben nachgewiesen, dass das lichtempfindliche Messgerät ES 3.0 überhöhte Geschwindigkeiten anzeigen kann, wenn ein gemessenes Fahrzeug LED-Scheinwerfer hat.

Tatort:
Deutschland - flächendeckend

Wir unterstützen Betroffene dabei, Vorwürfe der Geschwindigkeitsüberschreitung zu überprüfen und nach Möglichkeit Punkteeinträge, Fahrverbote und Geldbußen zu verhindern. Bei bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren prüfen wir die Möglichkeit einer Wiederaufnahme.

Hier erfahren Sie, mit welchen Möglichkeiten wir Ihnen helfen können.

Polizei-Streifenwagen mit Blaulicht

Die schon seit längerer Zeit geäußerte Vermutung hat nun eine Bestätigung erfahren: Gleich mehrere sehr renommierte Sachverständige haben nun den Beweis dafür erbracht, dass der Einseitensensor zu überhöhten Geschwindigkeitsmesswerten gelangen kann, wenn ein Fahrzeug mit sogenanntem gepulsten Licht, wie es bei LED-Technik Verwendung findet, in den Sensorbereich gelangt. Die Stellungnahme der Sachverständigen finden Sie hier

 

Nachdem diese Technik selbst im Kleinwagenbereich verstärkt zum Einsatz kommt, erst recht aber im Mittel- und Oberklassenbereich, und weil dieses Messgerät zu den am Häufigsten in Deutschland eingesetzten Verfahren zählt, dürften unzählige Messungen falsch sein.

 

Bislang wurde der LED-Messfehler von den Gerichten und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt meist abgestritten.

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Abzuwarten bleibt, wie die Bußgeldbehörden und Gerichte unter Berücksichtigung der Anfang Februar 2019 veröffentlichten Studie der Sachverständigen entscheiden werden.

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In den noch laufenden Verfahren setzen wir uns für eine Einstellung ein, mit der Geldbußen, Punkte und Fahrverbote verhindert werden.

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Nachdem in dem Gutachter-Zirkel auch die seit vielen Jahren eng mit unserer Kanzlei zusammenarbeitende Sachverständigengesellschaft VUT aus Saarbrücken mitwirkte, verfügen wir über sehr gute Möglichkeiten der Prüfung jedes einzelnen Falls und stets aktuelle technische Informationen.

 

Auf keinen Fall sollten Betroffene vorschnell Bußgeldbescheide hinnehmen und bezahlen, sofern sie mit einem Einseitensensor ES 3.0 gemessen wurden, was häufig auf dem Bußgeldbescheid unter der Rubrik "Beweismittel" zu lesen ist.

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Sofern ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, prüfen wir gerne, ob  

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  • eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder

  • ein Gnadengesuch

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erfolgversprechend ist.

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Damit soll bei noch nicht vollstreckten Rechtsfolgen die Zahlung der Geldbuße, der Punkteeintrag in Flensburg und ggf. die Vollstreckung des Fahrverbots abgewendet werden.

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Wurde die Geldbuße bereits bezahlt, der Punkt notiert und ggf. das Fahrverbot verbüßt, bemühen wir uns um die Erstattung der Geldbuße sowie die Korrektur des Fahreignungsregisters und prüfen, ob für den Mobilitätsverlust eine Entschädigung gefordert werden kann. 

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ZEITUNGSBERICHTE / PRESSE-MITTEILUNGEN ZU SONSTIGEN BLITZER-SKANDALEN

UND UNS

  • Dr. Sven Hufnagel, 09.03.2018:
    Presse-Erklärung ("Aschaffenburger Fachanwalt für Verkehrsrecht erläutert zum Düsseldorfer Ampel-Blitzer-Skandal, wie Rotlicht-Messungen funktionieren, und rät zum Einspruch bzw. zum Antrag auf gerichtliche Wiederaufnahme") (hier)
     

  • BILD-Zeitung, 13.03.2018:
    Interview mit Dr. Sven Hufnagel ("Viele Städte müssen Blitzanlagen abschalten - droht nun eine Klagewelle von Rotlichtsündern?") (hier)

Besuchen Sie gerne auch unsere folgenden Seiten auf Facebook:

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  • Facebook-Seite "Fahrverbot? Rechtsanwalt! Der Blitzer-Engel." (hier)

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Wenn Ihnen unser dortiges Angebot gefällt, freuen wir uns, wenn Sie dies auch anderen mitteilen. 

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TIPPS UND VERHALTENSEMPFEHLUNGEN 

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