Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.
Auffällige Messstellen:
Geschwindigkeits-Messungen
BAB 24 (Autobahn), Streckenkilometer 82,250, Fahrtrichtung Hamburg
Messstelle
Von der zuständigen Bußgeldstelle wird im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid regelmäßig Folgendes vorgeworfen:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am ... um ... Uhr als Führer des ...
Autobahnmeisterei HGN1, BAB 24, Km. 82,250, in Ri. Hamburg folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h.
Beweismittel: PoliScan Speed 700919"
Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
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Wiederholt fiel uns bei Prüfungen auf, dass die im Gerät (Laser-Messgerät in der "Anhänger-Version" des sogenannten Enforcement-Trailor) abgespeicherte Aufstellhöhe nicht mit der tatsächlichen Aufstellhöhe vor Ort übereinstimmt und auch nicht von den Toleranzwerten abgedeckt ist, die der Hersteller des Geräts in der Gebrauchsanweisung niedergeschrieben hat.
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Das letzte Verkehrszeichen, dass auf eine "100er-Beschränkung" hinweist, steht fast 4,5 Kilometer vor der Messstelle.
Zuständige Behörden und Gerichte
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Bußgeldbehörde:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
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Gericht:
Amtsgericht Ludwigslust
Was können wir für Betroffene tun?
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung (u.a. wegen der beschriebenen Aufstellhöhe)
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wohl aus finanziellen Gründen getroffene Auswahl der Messstelle in Frage stellen
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik
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Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg)
interner Vermerk: 6816/17