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Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

Geblitzt am "Elzer Berg" auf der BAB 3 (Autobahn), Streckenkilometer 99.930, Gemarkung Elz, Richtung Frankfurt/M. bzw. Wiesbaden
 

Messstelle

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Beim "Elzer Berg" handelt es sich wohl um eine der bekanntesten Dauer-Messstellen Deutschlands, gelegen im Westerwald und im Landkreis Limburg-Weilburg. 

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An der Gefälle-Strecke passiert es schnell, dass die für Pkw zulässigen 100 km/h (für Lkw gelten 80 km/h) überschritten werden. 

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In Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden legt die zuständige Bußgeldstelle betroffenen Verkehrsteilnehmern dann Folgendes zur Last:
 

."Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Elz, A 3, Elzer Berg, Km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, Spur ..., als Führer des ... mit dem amtlichen Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:


Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

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Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h (bzw. 80 km/h für Lkw).

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Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h

 

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Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto"

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Gemessen wird hier mit einem stationären Messgerät vom Typ TraffiStar S330, bei dem über Kontaktschleifen im Boden überfahrender Verkehr detektiert wird. Ein angeschlossener Rechner ermittelt dann mittels Weg-Zeit-Betrachtung die Geschwindigkeit der jeweilige Fahrzeuge und löst bei einer Überhöhung des vorgegebenen Limits die Kameras aus. 

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Die sogenannten Roh-Messdaten, die das Gerät bei der Messung erstellt, werden vom Hersteller systematisch gelöscht und vernichtet. Das Bundesverfassungsgericht wird sich in der näheren Zukunft damit befassen, ob diese Vorgehensweise - entsprechend unserer Einschätzung - als Verfassungsverstoß anzusehen ist. Gegebenenfalls werden wir dies nutzen. Verfahren sollten schon deswegen in die Länge gezogen werden. Auf keinen Fall sollten Betroffene Bußgeldbescheide einfach so hinnehmen, da sie sonst von einer Entscheidung des höchsten Gerichts Deutschlands nicht profitieren können.  
     

  • Der Bundesgerichtshof wiederum hat darüber zu entscheiden, ob es - entgegen unserer Meinung - rechtmäßig ist, dass uns die Daten von Messungen anderer Verkehrsteilnehmer aus derselben Messreihe verwehrt werden. Diese fordern wir regelmäßig an, um Vergleichsbetrachtungen und Plausibilisierungen durchzuführen. Auch insofern sollten Verfahren "am Laufen gehalten werden", so dass Bußgeldbescheide binnen zwei Wochen nach ihrer Zustellung mittels Einspruchs angefochten werden sollten.  
     

  • Die nach dem Mess- und Eichgesetz erforderlichen Nachweise über Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät sind oft unvollständig oder nicht nachvollziehbar.
     

  • Bedingt durch Sonneneinstrahlungen, heruntergeklappte Sonnenbrillen, Innenspiegel etc. sind Fahrer häufig nicht eindeutig zu identifizieren, was zu Einstellungen der Verfahren führt. ​​

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Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Regierungspräsidium Kassel


     

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit der Daten und Unterlagen
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile / Beweismittel zwecks ergänzender Überprüfung 
     

  • Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle oder der Auswertung der Messung
     

  • Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des/der Betroffenen als Fahrer(in)
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Beantragung einer Verfahrens-Einstellung oder Reduzierung der Geldbuße auf eine Geldbuße ohne Punktefolge in Flensburg bzw. Abwehr eines ggf. möglichen Fahrverbots 

Kostenloser Vor-Check

Wir haben diese Mess-Stelle bereits zahlreiche Male überprüft und bieten Ihnen einen kostenfreien Schnell-Test an.

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