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Geblitzt in Frankfurt am Main (Hessen) auf der B 3 / Darmstädter Landstraße, Ecke Geleitsstraße, in Richtung Innenstadt

Auffällige Messstellen:

Rotlicht-Verstöße

Messstelle

 

Wer hier geblitzt wurde, bekommt in Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden regelmäßig Folgendes zu lesen:
 

"Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße an Ecke Geleitsstraße als Führer(in) des ..., [amtliches Kennzeichen] ... folgende Ordnungswidrigkeit  begangen zu haben:


Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. [ggf. zusätzlich: Die Rotlichtdauer betrug mehr als eine Sekunde.]

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§ 37 Abs.2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5 StVG; 132 BKat

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Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto"

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Gemessen wird dort mit einem Induktionsschleifen-Messgerät vom Typ Gatso GTC-GS 11. Diese Mess-Stelle ist gleich in zweierlei Hinsicht tückisch:

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Zum Einen ist sie in der Lage, sowohl Rotlicht-Verstöße, als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen zu detektieren.

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Zum Anderen befindet sie sich an einer abschüssigen Straße mit zwei Spuren in jeder Richtung - so kommt es schnell dazu, dass man zu schnell fährt und/oder noch "auf den letzten Drücker über die Ampel huscht". 

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • mangelhafte Kalibrierung der Messstelle
     

  • unzutreffende Berechnung der Rotlicht-Zeit
     

  • Problem mit dem Signatursystem
     

  • Beteiligung von nicht hinreichend geschultem Personal bei der Messung und/oder Auswertung
     

  • Eingriffe in das Messgerät, die eine neue Eichung erforderlich gemacht hätten, welche aber unterblieben ist
     

  • Auffälligkeiten bei anderen Messungen in derselben Serie, die Rückschlüsse auf die Betroffenen-Messung geben
     

  • herstellerseitig werden zahlreiche Messdaten gelöscht, was als Beweisvereitelung einzustufen ist

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Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Stadt Frankfurt am Main, Der Oberbürgermeister / Ordnungsamt / Stadtverwaltung, Verkehrsordnungswidrigkeiten 32.24.1

     

  • Gericht:
    Amtsgericht Frankfurt am Main

 

 

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken technischer Fehler bei der Auswertung der Messung
     

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten
     

  • Erhebung verfassungsrechtlicher Einwände mit der Folge eines Verwertungsverbots für die erhobenen Beweise
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers
     

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