Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
Sie sind hier:
Geblitzt in Frankfurt am Main (Hessen) auf der B 3 / Darmstädter Landstraße, Ecke Geleitsstraße, in Richtung Innenstadt
Auffällige Messstellen:
Rotlicht-Verstöße
Messstelle
Wer hier geblitzt wurde, bekommt in Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden regelmäßig Folgendes zu lesen:
"Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße an Ecke Geleitsstraße als Führer(in) des ..., [amtliches Kennzeichen] ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. [ggf. zusätzlich: Die Rotlichtdauer betrug mehr als eine Sekunde.]
§ 37 Abs.2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5 StVG; 132 BKat
Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto"
Gemessen wird dort mit einem Induktionsschleifen-Messgerät vom Typ Gatso GTC-GS 11. Diese Mess-Stelle ist gleich in zweierlei Hinsicht tückisch:
Zum Einen ist sie in der Lage, sowohl Rotlicht-Verstöße, als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen zu detektieren.
Zum Anderen befindet sie sich an einer abschüssigen Straße mit zwei Spuren in jeder Richtung - so kommt es schnell dazu, dass man zu schnell fährt und/oder noch "auf den letzten Drücker über die Ampel huscht".
Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
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mangelhafte Kalibrierung der Messstelle
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unzutreffende Berechnung der Rotlicht-Zeit
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Problem mit dem Signatursystem
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Beteiligung von nicht hinreichend geschultem Personal bei der Messung und/oder Auswertung
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Eingriffe in das Messgerät, die eine neue Eichung erforderlich gemacht hätten, welche aber unterblieben ist
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Auffälligkeiten bei anderen Messungen in derselben Serie, die Rückschlüsse auf die Betroffenen-Messung geben
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herstellerseitig werden zahlreiche Messdaten gelöscht, was als Beweisvereitelung einzustufen ist
Zuständige Behörden und Gerichte
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Bußgeldbehörde:
Stadt Frankfurt am Main, Der Oberbürgermeister / Ordnungsamt / Stadtverwaltung, Verkehrsordnungswidrigkeiten 32.24.1
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Gericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Was können wir für Betroffene tun?
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken technischer Fehler bei der Auswertung der Messung
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Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten
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Erhebung verfassungsrechtlicher Einwände mit der Folge eines Verwertungsverbots für die erhobenen Beweise
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
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Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers