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Geblitzt am Irschenberg auf der BAB 8 (Autobahn) Ost, km 9.694, Abschnitt 1040, Richtung München 
 

Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

Messstelle


Wer am Irschenberg geblitzt wurde, erhält von der zuständigen Bußgeldbehörde sodann einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:
 

"Ihnen wird vorgeworfen, als Führer/in und Halter/in folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

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Ort: Irschenberg, A 8 Ost Ri. München, Abschnitt 1040, km 9.694, linke [oder mittlere] Spur

​

Zeit: ... um ... Uhr

Fahrzeug: ..., ...

Kennzeichen: ...​

​

Tatbestand [Nummer, Text und verletzte Vorschrift]

​

... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h

Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h [zum Teil auch weniger].

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h. 

​

...

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Geschwindigkeitsmessanlage - stationär - TraffiStar S 330

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Zeugen: PHK ..., APS Holzkirchen"

​

Die Geschwindigkeitsmessung wird mit dem erwähnten stationären Messgerät durchgeführt, bei dem in der Fahrbahn Kontaktschleifen eingelassen sind, die überfahrende Fahrzeuge detektieren. Über einen Computer wird sodann über eine Weg-Zeit-Rechnung die Geschwindigkeit der Fahrzeuge errechnet. 

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Zahlreiche Mandanten beklagen, dass die elektronischen Verkehrszeichen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt haben. Aus unserer Sicht ist ein gegenteiliger Nachweis aus diversen Gründen auch nicht rechtssicher zu erbringen. 
     

  • Oft ist auch nicht belegt, ob der Zustand des Sensor- und Fahrbahnbereichs einwandfrei ist, was gerade wegen des passierenden Schwerlastverkehrs sowie Witterungseinflüssen nicht gewiss ist. 
     

  • und vieles mehr ...

Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, Viechtach

     

  • Gericht: 
    Amtsgericht Miesbach

 

 

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit der Unterlagen und Daten
     

  • Nachforderung fehlender Beweismittel zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken von Fehlern v.a. bei der Auswertung der Messung. Wir beauftragen regelmäßig bei Messungen an dieser Stelle Sachverständige, die die Messdaten auswerten und überprüfen. Häufig konnte bewirkt werden, dass der angebliche Geschwindigkeitswert um weitere (!) 3 km/h reduziert wurde. In Grenzfällen kann dies für die Frage eines Fahrverbots und/oder der Höhe der Geldbuße entscheidend sein. 
     

  • Überprüfung anhand der Log-Protokoll-Daten, ob zur Tatzeit das Geschwindigkeitslimit auf den elektronischen Verkehrszeichen überhaupt erkennbar angezeigt wurde
     

  • durch Einholung eines Gutachtens bei technischen Experten lassen wir u.a. überprüfen, ob das gemessene Fahrzeug in einer plausiblen Foto-Position abgelichtet wurde
     

  • Prüfung, ob Reparatur-Eingriffe an der Messanlage stattgefunden haben, was indizienhaft für eine fehlerhafte Messung sein kann
     

  • Prüfung etwaiger verjährungsrechtlicher Verteidigungsaspekte
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit eines Betroffenen als Fahrer anhand des Mess-Fotos
     

  • Bewirken einer Verfahrenseinstellung oder Reduzierung der Geldbuße auf 55 € ohne Punktefolge bzw. Abwehr drohender Fahrverbote durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts 

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Kostenloser Vor-Check

Wir haben diese Mess-Stelle bereits zahlreiche Male überprüft und bieten Ihnen einen kostenfreien Schnell-Test an.

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