top of page

Es gibt zahlreiche Geschwindigkeits-Messgeräte, die sich bereits in der Funktionsweise grundlegend unterscheiden und dementsprechend auch unterschiedliche Fehlerquellen aufweisen können. Nachfolgend wollen wir zu den am häufigsten eingesetzten und von unserer Kanzlei ständig überprüften Blitzern einen ersten Eindruck vermitteln.

Poliscan Speed - Darmstadt (Hessen), Landgraf-Georg-Straße

Messgeräte: Geschwindigkeit

Video-Auswertung / Nachfahren

Allgemeine Funktionsweise von Videoauswertungssystemen

Bei diesem System werden Geschwindigkeitsverstöße durch ein Zivilfahrzeug der Polizei mit integrierter Videoaufnahmetechnologie festgehalten. Dabei wird aus einer internen Zeitquelle sowie der Messung der zurückgelegten Wegstrecke anhand der Umdrehungen der Fahrzeugräder eine Videoaufzeichnung gefertigt. Aufgrund unvermeidlicher Abstands- und Geschwindigkeitsveränderungen zwischen dem Messfahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug erfolgt später auf der Dienststelle der Polizei mit einem speziellen Programm eine Auswertung, bei der durch Anwendung physikalischer Gesetze die Abstandsveränderung "herausgerechnet" und die tatsächlich vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit errechnet werden kann. 

ProVida 2000 / ViDistA (Fa. Deininger)

Welche Fehlerquellen können auftreten?
 

  • fehlerhaftes Anlegen der Hilfslinien im Rahmen der Video-Auswertung, was sich auf die Höhe des Geschwindigkeitswerts auswirken kann, weil nicht erkannt wird, dass das Polizeifahrzeug schneller fährt als das gemessene Fahrzeug

  • fehlerhafte Annahme der Breite des gemessenen Fahrzeugs, die sich auf die Berechnung auswirken kann

  • Einsatz eines Messfahrzeugs mit unzulässiger Bereifung; durch einen Reifenwechsel nach der letzten Eichung und vor dem Tatzeitpunkt kann der Reifenabrollumfang in der Art verändert worden sein, dass außerhalb der Toleranz liegende Messwerte nicht mehr auszuschließen sind

  • Verbau unzulässiger Kabellängen im Messfahrzeug

  • Messungen in starker Kurvenfahrt (bei ProVida-Motorrädern)

  • Eichschein ist nicht vorhanden / Unversehrtheit der Eichmarken ist nicht gesichert, eichrelevante Geräteeingriffe sind nicht auszuschließen

  • Bedienung durch einen nicht ausreichend geschulten Messbeamten

  • Durchführung einer Dauermessung ohne konkreten Anlass und damit Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen

  • u.a.

Was kann der anwaltliche Verteidiger tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung

  • Aufdecken etwaiger technischer Fehler bei der Durchführung der Messung (z.B. fehlerhafte Bereifung des Messfahrzeugs etc.) und deren Auswertung (z.B. Frage nach etwaigen Abstandsveränderungen)

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik

  • u.a.

ProVidaViDiStA
Verkehrs-Kontroll-System VKS 3.0 (Fa. Vidit Systems)

Welche Fehlerquellen können auftreten?
 

  • Abweichung der Aufstellhöhe der Tatkamera nicht mindestens in einer Höhe von 3 Metern über der zu überwachenden Fahrbahn und/oder abweichend von der bei Aufzeichnung des Referenzvideos gewählten Aufstellhöhe

  • Anlage einer sogenannten 3D-Messstelle durch den Geräteanwender selbst statt durch den Zulassungsinhaber

  • keine korrekte Einmessung der Pass- und Kontrollpunkte der Messstelle (z.B. wegen Verwendung eines nicht geeichten Längenmessgeräts)

  • Verwertung von Videobildern trotz vorangehender oder nachfolgender Unterbrechung des Video-Signals

  • Eichschein ist nicht vorhanden / Unversehrtheit der Eichmarken ist nicht gesichert, eichrelevante Geräteeingriffe sind nicht auszuschließen

  • Bedienung durch einen nicht ausreichend geschulten Messbeamten
  • u.a.

Was kann der anwaltliche Verteidiger tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit

  • Überprüfung des amtlichen Videos auf Korrektheit

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung

  • Aufdecken etwaiger technischer Fehler bei der Durchführung der Messung (z.B. fehlerhafte Einmessung der Messstelle) und deren Auswertung

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik

  • u.a.

bottom of page