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Aktuelles

Die Rechtsprechung der Gerichte befindet sich in einem stetigen Fluss. Gesetze ändern sich. Statistiken werden erstellt und veröffentlicht. Und all dies geschieht in einem Tempo und einer Vielzahl, die es schier unmöglich macht, umfassend auf einem Portal wie www.fahrverbot-rechtsanwalt.de dargestellt zu werden. Wir möchten an dieser Stelle daher nur sporadisch über Neuigkeiten auf dieser Themen-Website, aus unserer Kanzlei oder aus Recht und Gesetz berichten. 

stationäre Geschwindigkeits-Messanlage

Studie: 85 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen sind angreifbar

  • Oftmals sind Betroffene sich eigentlich sicher, dass sie die Geschwindigkeit entweder überhaupt nicht oder aber zumindest nicht im behaupteten Umfang überschritten haben. Leider akzeptieren trotzdem viele Betroffene den ihnen von der Bußgeldbehörde zugestellten Bußgeldbescheid - schließlich wird dieser doch wohl richtig sein...

    Dieses Vertrauen ist aber unberechtigt! Die renommierte Sachverständigen-Organisation VUT hat nämlich im Rahmen eines groß angelegten Feld-Versuches Erstaunliches heraus gefunden:
     

  • Von 1.810 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 
     

    • ​waren immerhin 5 Prozent technisch nicht verwertbar (z.B. wegen fehlerhaftem Aufbau des Messgeräts)
       

    • waren weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet 
       

    • wiesen 18 Prozent der Bußgeldbescheide Formfehler auf.

  • Lediglich 15 Prozent der Bußgeldbescheide und der zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen waren nicht zu beanstanden. Das bedeutet umgekehrt, dass nach den Erhebungen des Sachverständigenbüros 85 Prozent der Bußgeldbescheide angreifbar gewesen sind. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält die Untersuchung für realistisch.
     

  • Es kann sich also lohnen, beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung misstrauisch zu werden und einen geeigneten Rechtsanwalt aufzusuchen. Seriöser Weise ist dabei aber auch klarzustellen, dass die erwähnte Studie nicht dahingehend missverstanden werden darf, als ob etwa fünf von sechs Messungen fehlerhaft durchgeführt würden. In die Studie sind schließlich auch (zurecht) formelle Fehler eingegangen, die unter Umständen im Laufe eines Verfahrens noch ausgemerzt werden können. Erst die individuelle Prüfung im Einzelfall kann also zu Erkenntnissen darüber führen, ob und gegebenenfalls welche Chancen die Verteidigung für den betroffenen Mandanten nutzen kann. 

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