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Kostenloser Vor-Check

Wir überprüfen Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid und geben Ihnen auf dieser Basis kostenfrei eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. 

Achtung: 2-Wochen-Frist
für Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Sofern Ihnen schon ein Bußgeldbescheid oder eine Gerichtsladung vorliegt, nehmen Sie bitte unverzüglich telefonischen Kontakt zu uns auf (06021/21322).

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Ansonsten senden Sie uns bitte den Ihnen von der Bußgeldbehörde zugeleiteten Anhörungsbogen per E-Mail zu. Beachten Sie dabei bitte die weiteren Ausführungen unten.

Polizist mit Hand-Laser-Messgerät

BEDINGUNGEN

 

Da es sich hierbei um ein kostenloses Angebot unserer Kanzlei handelt, besteht kein einforderbarer Rechtsanspruch auf diese Dienstleistung.

 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass dieser Service ausschließlich in deutscher Sprache erbracht wird.Eben

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Wir behalten uns außerdem vor, insbesondere bei reinen Verwarnungsgeldern unterhalb der Punkte-Grenze, bei Ordnungswidrigkeiten im Ausland sowie bei Verkehrsüberschreitungen außerhalb von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handy-Verstößen das Begehren nach einem kostenlosen Vor-Check zurückzuweisen. 

KONTAKTAUFNAHME PER E-MAIL

(DATENSCHUTZ-HINWEIS)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen stellen wir auf dieser Seite kein Kontakt-Formular mehr zur Verfügung.

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Beachten Sie bitte bei der Versendung von E-Mails unbedingt unsere Datenschutz-Hinweise. Deren Akzeptanz ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir Ihre Anfrage entgegennehmen. Anderenfalls können wir das Angebot einer kostenlosen Vor-Einschätzung nicht aufrechterhalten.

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Mit Übersendung einer E-Mail an uns stimmen Sie der an der genannten Stelle erläuterten Vorgehensweise hinsichtlich der Datenerfassung und -verarbeitung zu. Zugleich willigen Sie ein, dass wir Ihnen unsere kostenlose Voreinschätzung telefonisch und/oder schriftlich per E-Mail zukommen lassen und dafür auf die von Ihnen genannten Kontaktdaten zugreifen.

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Wenn Sie mit alldem einverstanden sind, senden Sie Ihre E-Mail bitte an unsere Adresse

 

anwalt@dr-hufnagel.de .

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Gerne hören wir von Ihnen.

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Teilen Sie uns bitte in Ihrer E-Mail mindestens

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  • Ihren vollständigen Namen,

  • Ihre E-Mail-Adresse und

  • Ihre Telefonnummer

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mit sowie eine Antwort auf die nachfolgenden Fragen:

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Was für eine Verkehrsüberschreitung wird Ihnen vorgeworfen?

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Abstandsunterschreitung

  • Rotlichtverstoß

  • Alkohol- oder Drogen-Fahrt

  • Handy-Verstoß  

 

Wo waren Sie unterwegs?

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  • innerorts

  • außerorts

  • weiß ich nicht

 

Welches Schriftstück haben Sie zuletzt erhalten?

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  • Anhörungsbogen einer Verwaltungsbehörde

  • Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde

  • Zeugen-/Halter-Fragebogen einer Verwaltungsbehörde

  • Ladung eines Gerichts zum Hauptverhandlungstermin

  • weiß ich nicht

 

Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung?

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  • ja (ohne Selbstbeteiligung)

  • ja (mit Selbstbeteiligung)

  • nein

  • weiß ich nicht

 

Was ist aus Ihrer Sicht das Ziel unserer Tätigkeit? (Mehrfach-Antworten möglich)

 

  • Vermeidung eines Fahrverbots (ohne weiteres)

  • Vermeidung eines Fahrverbots durch Erhöhung der Geldbuße

  • Verzögerung eines Fahrverbots

  • Verhinderung eines Fahrerlaubnis-Entzugs

  • Vermeidung eines Punkteeintrags in Flensburg

  • Reduzierung einer Geldbuße

  • Sonstiges (bitte individuell angeben)

 

Sinnvoll ist es außerdem, wenn Sie uns z.B. Erinnerungen an die Situation vor Ort, die Beschilderung etc. mitteilen.

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Abschließend finden Sie hier nochmals unsere E-Mail-Adresse:

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anwalt@dr-hufnagel.de 

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