Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
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Rechtsfolgen einer Verkehrsüberschreitung (FAQs)
Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt, zu wenig Abstand einhält, bei rot "über eine Ampel fährt", verbotenerweise mit dem Handy telefoniert oder sonstige Verkehrsüberschreitungen begeht, hat je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Konsequenzen zu rechnen.
Auf den nachfolgenden Seiten geben wir Antworten auf häufig an uns herangetragene Fragen und zeigen damit zugleich Chancen auf, die bei fachkundiger Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt herausgearbeitet werden können.
Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Allgemeines
"Ich bin zu schnell / mit zu geringem Abstand / bei rot über eine Ampel gefahren und geblitzt worden. Können Sie mir helfen?"
Diese Frage kann seriös nicht mit ja oder nein beantwortet werden, solange uns nicht die amtliche Akte zur Prüfung vorliegt. Ebenso, wie ein Arzt erst nach eingehender Untersuchung des Patienten über dessen Krankheitsbild eine Diagnose abgeben und eine Empfehlung zur Heilbehandlung aussprechen kann, benötigen auch wir objektive Informationen und Unterlagen, um unseren Mandanten sagen zu können, wie es rechtlich um sie steht.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es weniger oder mehr lohnenswerte Ansätze für eine erfolgversprechende Verteidigung geben.
"Umgekehrt: Ich bin zu schnell / mit zu geringem Abstand / bei rot über eine Ampel gefahren und geblitzt worden. Da kann man doch ohnehin nichts machen, oder?"
Es gibt unzählige Gründe, die zu einer milderen Rechtsfolge (z.B. Absehen vom Fahrverbot; geringere Geldbuße; Verhinderung eines Punkteeintrags etc.) führen können oder gar eine Einstellung des Verfahrens bewirken.In Betracht kommen hierfür etwa rein rechtliche Aspekte. So kommt es immer wieder vor, dass Betroffene nicht weiter verfolgt werden dürfen, weil die einschlägigen Verjährungsregelungen nicht beachtet werden und die Verfahren deswegen einzustellen sind.
In anderen Fällen sind die Lichtbilder, die von den Betroffenen angefertigt wurden, nicht hinreichend aussagekräftig. Mangelhafte Qualität oder auch Überlagerungen durch Sonnenblenden und / oder Innenspiegel können dazu führen, dass eine Identifizierung des Fahrers nicht mit ausreichender Gewissheit möglich ist. Auch dann ist das Verfahren mindestens einzustellen, wenn es nicht gar im gerichtlichen Hauptverhandlungstermin zu einem Freispruch kommt.
Hinzu kommt eine Vielzahl an denkbaren Fehlerquellen in technischer Hinsicht. Je nachdem, welches Messverfahren zum Einsatz gekommen ist, kann es sein, dass bei der Einrichtung der Messstelle, bei der Bedienung des Messgeräts oder auch bei der späteren Auswertung der Messergebnisse Fehler gemacht werden, die entweder Reduzierungen der vorgeworfenen Messwerte zur Folge haben oder im Extremfall sogar dazu führen, dass die Messungen komplett unverwertbar sind.
Beachtlich ist, dass es immer wieder passiert, dass von uns betriebene Bußgeldverfahren bereits nach einem ersten Schreiben von uns eingestellt werden, ohne dass dies mit einer Begründung verbunden wird. Wir können dann nur mutmaßen, welcher unserer verschiedenen Ansätze zum gewünschten Ergebnis geführt hat.
Nähere Informationen finden Sie hier.