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Neues von den "Ampeln des Grauens" - wo stehen diese Blitzer in Düsseldorf und was ist das Problem?

Mit diesem Beitrag informieren wir über aktuelle Neuigkeiten über den Blitzer-Skandal, bei dem in Düsseldorf an acht vielbefahrenen Ampelkreuzungen Rotlicht-Überwachungen mit nicht korrekt zugelassenen Messanlagen durchgeführt wurden. Inzwischen ist zumindest für fünf dieser Anlagen bekannt, wo sie stehen. Wir erläutern, worin der Fehler liegt und geben eine Einschätzung, was getan werden kann.

Stand: 09.03.2018

 

„Düsseldorfs Ampeln des Grauens“: Neuigkeiten von den Rotlicht-Blitzern ohne Zulassung

 

 

Was ist passiert und wie funktioniert überhaupt eine Rotlicht-Überwachung?

 

An acht Ampel-Anlagen an meist stark frequentierten Kreuzungen in Düsseldorf fiel auf, dass die mit den Ampeln gekoppelten Blitzer keine korrekte Zulassung haben.

 

Um dies verstehen zu können, muss man grob wissen, wie eine Rotlicht-Messung mit den in Düsseldorf zum Einsatz gekommenen Messanlagen vom Typ Traffipax TraffiPhot III funktioniert.

 

Dr. Sven Hufnagel erklärt dazu: „Gemessen wird letztlich immer die Zeit, die vom Beginn der Rot-Phase einer Verkehrsampel bis zur Überfahrt eines Fahrzeugs über die Haltelinie verstreicht. Zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes werden zwei oder mehrere Fotos angefertigt. Das erste Bild wird unmittelbar bei Überfahrt eines Fahrzeugs über eine mit etwas Abstand hinter der Haltelinie fest installierte Induktionsschleife ausgelöst. Das zweite Bild wird entweder nach einer fest vorgegebenen Zeit oder durch Überfahren eines weiteren Sensors ausgelöst. Hiermit soll der Beweis geführt werden, dass das Fahrzeug weiter in den überwachten Bereich eingefahren ist, also nicht unmittelbar nach dem Überfahren des ersten Sensors zum Stehen gekommen ist.“

 

Das akute Problem liegt nun darin, dass an den jeweiligen Kreuzungen in Düsseldorf die mit den Messanlagen verbundenen Kontaktschleifen zueinander einen Abstand von 1,20 m haben müssen, tatsächlich aber vor Ort jeweils nur 40 cm zu messen sind. Die damit angesprochenen Präzisierungen der Auflagen für die Sensorschleifen in der Fahrbahn sei bereits 2005 vorgenommen worden, so erläuterte eine Sprecherin der Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB). Damals sei aus einer Soll-Regelung eine Muss-Bestimmung gemacht worden, die aus Verteidigersicht dementsprechend unbedingt einzuhalten gewesen wäre.

 

Der Hersteller der besagten Rotlichtüberwachungsgeräte, die Jenaer Firma Jenoptik Robot GmbH, scheint das Rathaus in Düsseldorf bereits am 10.01.2018 über die Fehler informiert zu haben. Ab wann diese Kenntnis dann umgesetzt wurde, also wann es zur Abschaltung der entsprechenden Überwachungsanlagen kam, ist uns noch nicht bekannt.

 

 

Welche Auswirkungen hat der Fehler auf die durchgeführten Rotlicht-Messungen aus Sicht des Anwalts?

 

„Zunächst einmal muss man wissen, dass zur Durchführung amtlicher Verkehrsüberwachungen die Grundvoraussetzung ist, dass ein zum Tattag gültig geeichtes und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenes Messgerät verwendet wird“, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Sven Hufnagel. „Bei der Eichung ist unter anderem zu prüfen, ob das Messgerät der Zulassung entspricht. Ich kann nur annehmen, dass auch dies nicht mit der gebotenen Sorgfalt geschehen ist. Ein nicht entsprechend der Zulassung eingesetztes Messverfahren hätte gar keinen Eichstempel erhalten dürfen.“

 

Wie sich dieser Umstand auswirkt, wird erst die Zeit zeigen.

 

Aber auch in anderer Hinsicht kann es bei den eingesetzten Geräten zu fehlerhaften Ergebnissen gekommen sein, erläutert der Anwalt, der aufgrund seiner Verteidigung im Kölner Mess-Skandal den Spitznamen „Blitzer-Engel“ trägt:

 

„Wie schon dargestellt, liegen die Kontaktschleifen bei Rotlicht-Blitzern stets nicht direkt an der Haltelinie, sondern mit einem gewissen Abstand dahinter. Dies macht auch Sinn, weil anderenfalls es ständig zu nicht relevanten Fotoaufnahmen käme, wenn jemand auch nur minimal mit den Vorderrädern seines Fahrzeugs über die Haltelinie hinaus gerät und dort anhält. Ist eine Ampel bereits rot und fährt der Verkehrsteilnehmer gleichwohl über die Haltelinie, dann führt diese nach hinten verlagerte Position der Kontaktschleifen aber zwangsläufig dazu, dass bei ihrem Überfahren bereits eine längere Rotlichtzeit angezeigt wird als beim vorangegangenen und für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit entscheidenden Überfahren der Haltelinie. Daher muss von der Rotlichtzeit, die beim Überfahren des ersten Sensors gemessen wird, stets unter Berücksichtigung der zu ermittelnden Geschwindigkeit des Fahrzeugs darauf zurück gerechnet werden, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits rot gewesen ist. Diese Rückrechnung berücksichtigt auch die Entfernung zwischen den Kontaktschleifen und der Haltelinie. Es muss nun in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob bei dieser Berechnung Fehler geschehen sind. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Rückrechnung bei den in Düsseldorf eingesetzten Messgeräten zumindest bei älteren Modellen nicht automatisch erfolgt, sondern manuell an den konkreten Gegebenheiten orientiert ist.“

 

Generell und somit losgelöst von dem Düsseldorfer Blitzer-Skandal muss stets auch überprüft werden, ob die Gelblicht-Phase in der Ampel korrekt eingestellt ist. Dr. Sven Hufnagel erklärt dazu Folgendes: „Die Dauer der Gelblicht-Phase ist abhängig von der vor Ort zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei zulässigen 50 km/h muss sie mindestens 3 Sekunden betragen, bei 60 km/h mindestens 4 Sekunden und bei 70 km/h mindestens 5 Sekunden. Werden diese Verwaltungsvorgaben nachweislich unterschritten, so kann sich dies mäßigend auf die vorgeworfene Rotlicht-Dauer auswirken und in gravierenden Fällen zur Abkehr vom Fahrverbot führen.“

 

 

Wie verhalten sich die beteiligten Behörden und Gerichte?

 

Das Amtsgericht Düsseldorf gab am 08.03.2018 bekannt, scheinbar die derzeit dort laufenden Bußgeldverfahren zur erneuten Prüfung an die Stadt Düsseldorf zurück geben zu wollen.

 

Die dort beheimatete Bußgeldbehörde räumt zwar den Verstoß gegen geltendes Recht unumwunden ein, wenn sie in einer Pressemitteilung vom 08.03.2018 zum Ausdruck bringt, dass die installierten Anlagen nicht der geltenden Bauartzulassung entsprechen. Sie stützt sich dabei auf die zuvor von ihr beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen veranlasste und am 16.02.2018 abgeschlossene Befundprüfung, bei der festgestellt wurde, dass keiner der geprüften acht Rotlichtüberwachungsstandorte die Anforderungen der aktuellen Bauartzulassung bezüglich des Abstandes der Induktionsschleifen einhält.

 

Die Bußgeldbehörde vertritt aber auch die Auffassung, die Rotlichtverstöße trotz der Baumängel wohl nachweisen zu können. Anhaltspunkte dafür, dass die Abstandsabweichungen bei den Kontaktschleifen zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden geführt haben können, seien nicht vorhanden.

 

Eine freiwillige Erstattung bereits vereinnahmter Geldbußen (etwa entsprechend dem „freiwilligen Ausgleichsprogramm“ im Kölner Blitzer-Skandal) soll nach aktueller Haltung nicht erfolgen. Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren könnten nur von einem Gericht neu geführt werden, so heißt es aus dem Rathaus. Gemeint ist damit das förmliche Wiederaufnahmeverfahren vor dem Amtsgericht, über welches wir bereits im Eingangs angesprochenen Rechtstipp informiert hatten.

 

Zu dieser relativierenden Haltung der Bußgeldbehörde passt es aus Sicht des Bußgeld-Spezialisten nicht, dass die Stadt Düsseldorf in derselben Pressemitteilung verlautbaren lässt, nach Kenntniserhalt von dem Fehler durch Mitteilung des Messgeräte-Herstellers zum 10.01.2018 „bereits eingeleitete Verfahren angehalten oder eingestellt zu haben“.

 

Selbst die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als Zulassungsbehörde führte zum Fall aus, ebenfalls nicht zu wissen, ob es zu Fehlmessungen gekommen ist.

 

Es müssen somit nähere Überprüfungen vorgenommen werden. Aufgrund unserer intensiven Zusammenarbeit mit dem unter anderem auf Rotlicht-Verstöße spezialisierten und aus zahlreichen Fernsehberichten bekannten Sachverständigenbüro VUT in Saarbrücken werden wir jeden Einzelfall nicht nur juristisch, sondern auch technisch beleuchten.

 

 

Welche Ampel-Kreuzungen in Düsseldorf sind betroffen?

 

Die fehlerhaften Überwachungsanlagen stehen u.a. an folgenden Kreuzungen in Düsseldorf:

 

  • Beckbuschstraße / Freiliggrathplatz

  • Brehmplatz

  • Corneliusstraße / Herzogstraße

  • Nordstern (Überfahrt B 8 / A 44)

  • Seestern (Brüsseler Straße / Lütticher Straße)

 

Alleine an der Linksabbiegerspur von der Corneliusstraße auf die Herzogstraße – Ortskundigen auch bekannt als „Düsseldorfs Ampel des Grauens“ – wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.843 (vermeintliche) Rotlichtsünder geknipst. Insgesamt scheinen im Jahr 2017 nach Angaben des Ordnungsdezernenten der Stadt Düsseldorf an den betroffenen acht Ampeln in Düsseldorf etwa 6.700 Verkehrsteilnehmer geblitzt worden zu sein. Dies veranschaulicht das Ausmaß des Skandals.

 

Die restlichen drei Überwachungsstandorte in Düsseldorf sind uns noch nicht bekannt.

 

Nicht betroffen sind die neueren Überwachungsstandorte an der Münchener Straße und am Mörsenbroicher Ei.

 

 

Wie steht es um die Rotlicht-Messungen außerhalb von Düsseldorf? Das Problem besteht wohl bundesweit!

 

Eine Sprecherin der Hersteller-Firma Jenoptik teilte mit, dass man mit rund 80 (!) weiteren Kommunen im Gespräch sei, weil auch dort die gleichen Überwachungsanlagen vom Typ Traffipax TraffiPhot III verbaut worden seien wie in Düsseldorf.

 

Nachdem dieses Messverfahren sehr häufig im Einsatz ist, gehen wir davon aus, dass es bundesweit an zahllosen Messstellen anderer Städte zum gleichen Problem gekommen ist.

 

Uns ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hannover ebenfalls schon Messanlagen dieses Typs außer Betrieb genommen wurden.

 

 

Der Beitrag wird zu gegebener Zeit fortgesetzt, wenn es Neues zu berichten gibt.

 

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