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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.

Poliscan Speed - Darmstadt (Hessen), Landgraf-Georg-Straße

Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

BAB 4 (Autobahn), Streckenkilometer 174,739, Jagdberg-Tunnel, in Thüringen, Fahrtrichtung Dresden
Häufig werden zumindest 3 km/h zu viel angezeigt - dadurch können Fahrverbote und Punkte wegfallen und Geldbußen sinken!

Messstelle


Von der zuständigen Bußgeldstelle wird im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid regelmäßig Folgendes zur Last gelegt:
 

"Ihnen wird als Führer vorgeworfen, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

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Feststellungsort: BAB 4 / Jagdberg, Richtung Dresden, KM 174,739 ... Überholspur

 

Feststellungstag: ..., ... Uhr   Fahrzeugart: ...    amtl. Kennzeichen: ...​

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... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ...

Zulässige Geschwindigkeit: ... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h. 

 

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5 StVG; ... BKat

​

Beweismittel: Foto, Piezomessung, Film-/Bildnummer ...

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Zeuge(n): ..., ZBS Artern"

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Geblitzt wird hier im etwa 3 km langen "Jagdberg-Tunnel" auf allen drei Spuren. Die Messungen werden mit einem Gerät vom Typ TRAFFIPAX TraffiStar S 330 durchgeführt, welches über Druckschleifen in den Fahrbahnen und anschließende Berechnungen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erfassen. Gekoppelt ist diese Anlage an elektronische Geschwindigkeitsschilder, also eine sogenannte Wechselverkehrszeichenanlage. Meist beschränkt diese die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h.

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Besonders tückisch ist an dieser Messstelle, dass hier Schwarzlicht-Blitzer zum Einsatz kommen. Verkehrsteilnehmer merken deswegen nicht einmal, dass sie gemessen und geblitzt wurden. Eben darin ist auch die Ursache dafür zu sehen, dass es sehr häufig dazu kommt, dass Verkehrsteilnehmer etwa zwei Minuten und vier Kilometer später im "Lobdeburg-Tunnel" erneut mit ähnlichem Geschwindigkeitsüberschuss geblitzt werden. Entsprechend hohe Geldbußen, meist im Bereich von mehreren hundert Euro, sind dann oft die Folge. 

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Da es sich um ein vielbefahrenes Autobahn-Stück handelt, werden hier schier unzählige Messungen durchgeführt und häufig führen diese auch zu Fahrverboten. Nach unseren eigenen Erkenntnissen sind 200 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße pro Tag in diesem Tunnel keine Seltenheit. Wir gehen daher von etwa 70.000 Messungen pro Jahr aus. 

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​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Besonders zu beanstanden ist, dass die hier zuständige Bußgeldbehörde (unter dem Deckmantel) des Datenschutzrechts turnusmäßig viele Daten aus Messungen anderer Betroffener löscht, was dazu führt, dass Messreihen unvollständig werden und eine Plausibilisierung kaum möglich ist.  
     

  • Wiederholt fiel uns bei Prüfungen dieser Messstelle auf, dass die aus unserer Sicht nach dem Mess- und Eichgesetz erforderlichen Nachweise über messrelevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät nicht nachvollziehbar bzw. ausreichend erscheinen.
     

  • Einige Male ließen die vom Messgerät angefertigten Lichtbilder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zu.

Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Thüringer Polizei, Zentrale Bußgeldstelle, Artern

 

 

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
     

  • Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
     

  • Aufdecken von Fehlern v.a. bei der Auswertung der Messung. Mit beauftragten Sachverständigen haben wir bereits sehr häufig zumindest erreichen können, dass ein weiterer (!) Abzug von 3 km/h gegenüber dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert vorgenommen werden musste. Gerade in Grenzfällen (z.B. bei vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 41 bis 43 km/h oder bei wiederholten Überschreitungen um 26 bis 28 km/h) hat ein solcher zusätzlicher Abzug schon oft das angedrohte Fahrverbot verhindert. In anderen Fällen (v.a. bei vorgeworfenen Überschreitungen um 21 bis 23 km/h) kam es deswegen nicht zu einem Punkte-Eintrag. Außerdem reduziert sich die Geldbuße dadurch häufig erheblich. 
     

  • Überprüfung anhand der Log-Protokoll-Daten, ob zur Tatzeit überhaupt das angebliche Geschwindigkeitslimit über die elektronischen Verkehrszeichen erkennbar angezeigt
     

  • Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, um u.a. zu überprüfen, ob das Betroffenen-Fahrzeug in einer plausiblen Foto-Position abgelichtet ist und ob (wieder mal) ein weiterer Abzug von 3 km/h vorzunehmen ist
     

  • Prüfung, ob irgendwelche außerplanmäßigen Reparatur-Eingriffe an der Messanlage stattgefunden haben, was ein Indiz für eine Mangelhaftigkeit darstellen kann
     

  • Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers

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Ihnen wird auch noch vorgeworfen, auf der BAB 4 bei KM 170,760 in Richtung Dresden bei Jena im Lobdeburg-Tunnel zu schnell gefahren zu sein?

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  • Lesen Sie sich gerne dazu hier unseren gesonderten Beitrag zu dieser weiteren Messstelle durch.

Kostenloser Vor-Check

Wir haben diese Mess-Stelle bereits zahlreiche Male überprüft und bieten Ihnen einen kostenfreien Schnell-Test an.

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