Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
Sie sind hier:
Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.
Auffällige Messstellen:
Geschwindigkeits-Messungen
Autobahn A 4, KM 170,760, Lobdeburg-Tunnel bei Jena in Thüringen, Fahrtrichtung Dresden
Häufig müssen nochmals 3 km/h abgezogen werden - Chance dadurch: Wegfall von Fahrverboten und Punkten und Reduzierung von Geldbußen !
Messstelle
Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldstelle erhält, bekommt darin regelmäßig Folgendes zur Last gelegt:
"Ihnen wird als Führer vorgeworfen, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Feststellungsort: BAB 4 / Jena, Richtung Dresden, KM 170,760 ... Überholspur
Feststellungstag: ..., ... Uhr Fahrzeugart: ... amtl. Kennzeichen: ...
... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ...
Zulässige Geschwindigkeit: ... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.
§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5 StVG; ... BKat
Beweismittel: Foto, Piezomessung, Film-/Bildnummer ...
Zeuge(n): ..., ZBS Artern"
Die Messungen werden im sogenannten "Lobdeburg-Tunnel" mit einem Gerät vom Typ TraffiStar S 330 durchgeführt, welches über Druckschleifen in allen drei Fahrspuren und anschließende Berechnungen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erfassen. Elektronische Verkehrszeichen zeigen an, wie schnell maximal gefahren darf (meist 80 km/h).
Da hier Schwarzlicht-Blitzer verwendet werden, merken Verkehrsteilnehmer meist nicht einmal, dass sie geblitzt wurden. Viele von ihnen wurden zudem erst etwa zwei Minuten und vier Kilometer zuvor bei gleicher Situation im "Jagdberg-Tunnel" geblitzt. Die Folge sind dann oft Fahrverbote, 1-2 Punkte und hohe Bußgelder.
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen schätzen wir, dass hier etwa 70.000 Messungen pro Jahr zu Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen führen.
Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
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Regelmäßig beklagen wir gegenüber der zuständigen Bußgeldbehörde, dass diese aus unserer Sicht Verfahren in zeitlicher Hinsicht verschleppt und dann mit Hinweis auf diesen zeitlichen Verlauf und vorgeschobene datenschutzrechtliche Erwägungen zahlreiche Daten aus Messungen anderer Betroffener löscht. Die Messreihen werden dadurch unvollständig und eine Überprüfung der Messgüte unmöglich gemacht.
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Nicht immer sind die aus mess- und eichrechtlichen Gründen erforderlichen Nachweise über Wartungs- und Reparatur-Maßnahmen am Messgerät nachvollziehbar bzw. ausreichend.
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Häufiger konnten betroffene Fahrer anhand der gefertigten Messlichtbilder nicht mit der gebotenen Sicherheit identifiiziert werden.
Zuständige Behörden und Gerichte
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Bußgeldbehörde:
Thüringer Polizei, Zentrale Bußgeldstelle, Artern
Was können wir für Betroffene tun?
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken von Fehlern v.a. bei der Auswertung der Messung. Wir beauftragen regelmäßig bei Messungen an dieser Stelle Sachverständige, die die Messdaten auswerten und überprüfen. Sehr häufig konnte dadurch zumindest erreicht werden, dass der vorgeworfene Geschwindigkeitswert zusätzlich zu dem standardmäßig vorgenommenen Toleranz-Abzug um weitere (!) 3 km/h reduziert werden musste. In bestimmten Grenzfällen (z.B. bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 41 bis 43 km/h oder bei erneuten Überschreitungen um 26 bis 28 km/h) konnte damit schon oft ein angedrohtes Fahrverbot verhindert werden. Bei vorgeworfenen Überschreitungen um 21 bis 23 km/h kam es nicht zu einem Punkte-Eintrag. Zudem reduziert sich die Geldbuße häufig erheblich.
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Überprüfung anhand der Log-Protokoll-Daten, ob zur Tatzeit überhaupt das angebliche Geschwindigkeitslimit über die elektronischen Verkehrszeichen erkennbar angezeigt
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durch die bereits angesprochene Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik lassen wir neben anderem auch überprüfen, ob das Betroffenen-Fahrzeug in einer plausiblen Foto-Position abgelichtet ist
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Prüfung, ob irgendwelche außerplanmäßigen Reparatur-Eingriffe an der Messanlage stattgefunden haben, was ein Indiz für eine Mangelhaftigkeit darstellen kann
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
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Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers
Ihnen wird auch noch vorgeworfen, auf der BAB 4 bei KM 174,739 in Richtung Dresden im Jagdberg-Tunnel zu schnell gefahren zu sein?
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Lesen Sie sich gerne dazu hier unseren gesonderten Beitrag zu dieser weiteren Messstelle durch.