Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
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Auf dieser Seite werden wir in der nächsten Zeit nach und nach Messstellen aufzeigen, an denen sich wiederholt Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen aufdecken ließen.
Auffällige Messstellen:
Geschwindigkeits-Messungen
BAB 3 (Autobahn), Streckenkilometer 48,050, bei Neustadt/Wied, Kreis Neuwied, in Rheinland-Pfalz, Fahrtrichtung Köln
UPDATE 2021: Ungewöhnlich viele Verfahrens-Einstellungen!
Messstelle
Von der zuständigen Bußgeldstelle wird im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid regelmäßig Folgendes zur Last gelegt:
."Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in BAB 3 Km 48.050, Gem. Neustadt/Wied, FR Köln als Fahrer des ..., amtliches Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24/§ 24a/§ 24c StVG begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h
Berücksichtigte Toleranz: ... km/h
...
Beweismittel: Zeuge, ES 3.0, Filmnr.: ..., Bildnr.: ..."
Geblitzt wird hier auf allen Spuren. Geschätzt passieren diese Stelle pro Tag über 40.000 (!) Fahrzeuge - entsprechend häufig kommt es in dieser 100er-Zone zu zum Teil auch gravierenden Verstößen, häufig mit Fahrverbots-Folge.
Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
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Wiederholt fiel uns bei Prüfungen dieser Messstelle auf, dass die aus unserer Sicht nach dem Mess- und Eichgesetz erforderlichen Nachweise über messrelevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät nicht nachvollziehbar bzw. ausreichend erscheinen.
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Einige Male ließen die vom Messgerät angefertigten Lichtbilder keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zu. Bereits mehrere der von uns geführten Verfahren wurden deswegen vom Amtsgericht eingestellt.
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Es kann zum Phänomen des vorauseilenden Schattens kommen: Wenn aus der Perspektive des Geräts links hinter dem eigenen Fahrzeug ein anderes Fahrzeug mit schnellerer Geschwindigkeit herannaht, kann der von diesem Fahrzeug an die linke Leitplanke geworfene Schatten eine Messung der durch Lichtsensoren gesteuerten Anlage auslösen, die dann fälschlicherweise dem auf der Mittelspur fahrenden Fahrzeug zugerechnet wird.
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Wenn ein Fahrzeug mit LED-Tagfahrlicht oder auch LED-Hauptscheinwerfern ausgestattet ist, kann es im Signalverlauf der Messungen zu untypischen Ausschlägen im Bereich des Frontscheinwerfers kommen (vgl. unsere gesonderte Seite zu dem LED-Blitzer-Skandal). Das Messgerät, das technologisch betrachtet aus einer Zeit vor Einführung derartiger Beleuchtungstechnologie stammt, kann durch die gepulste Beleuchtung zu einem falschen Messwert gelangen.
Zuständige Behörden und Gerichte
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Bußgeldbehörde:
Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Speyer
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Gericht:
Amtsgericht Linz am Rhein
Was können wir für Betroffene tun?
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UPDATE 2021:
Aktuell stellen wir in einer sehr hohen Zahl der bei uns geführten Mandate fest, dass die zuständige Bußgeldstelle oftmals bereits nach einem ersten mehrseitigen Schriftsatz von uns die Verfahren sang- und klanglos und vor allem ohne jegliche inhaltliche Begründung einstellt. Dies geschieht (aus kostentechnischen Gründen) verstärkt, wenn wir bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens und noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides tätig geworden sind.
Sonst gilt:
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung
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Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten, um Fehlzuordnungen des Messwerts zu einem falschen Fahrzeug (z.B. wg. des Phänomens des vorauseilenden Schattens oder LED-Scheinwerfern) zu überprüfen
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Prüfung der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
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Bewirken einer Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) bzw. Abwehr eines drohenden Fahrverbots durch Reduzierung des Geschwindigkeitswerts im Falle eines Mess-Fehlers