Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
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Es gibt zahlreiche Geschwindigkeits-Messgeräte, die sich bereits in der Funktionsweise grundlegend unterscheiden und dementsprechend auch unterschiedliche Fehlerquellen aufweisen können. Nachfolgend wollen wir zu den am häufigsten eingesetzten und von unserer Kanzlei ständig überprüften Blitzern einen ersten Eindruck vermitteln.
Messgeräte: Geschwindigkeit
Einseitensensor
Allgemeine Funktionsweise von Einseitensensor-Messgeräten
Dieses mobil oder auch stationär eingesetzte Messgerät registriert auf einer Länge von 50 cm beim Vorbeifahren von Fahrzeugen Helligkeitsunterschiede. Über die gemessene Zeit wird sodann auf die gefahrene Geschwindigkeit zurück gerechnet.
ES 3.0 (Fa. eso)
Welche Fehlerquellen können auftreten?
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überhöhte Messergebnisse bei Fahrzeugen mit LED-Tagfahrlicht oder LED-Hauptscheinwerfern (vgl. unsere gesonderte Seite zu dem LED-Blitzer-Skandal)
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unterbliebene oder fehlerhafte Verwendung einer Neigungswasserwaage bei der Einrichtung der Messstelle
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Veränderung der Kameraposition innerhalb der Messreihe ohne neuerliche Dokumentation der sogenannten Fotolinie
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Auslösung einer "Geistermessung" durch einen vorauseilenden Schatten
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Auslösung einer Messung durch ein anderes Fahrzeug im Begleitverkehr und fehlerhafte Zuweisung dieses Geschwindigkeitswerts zum Fahrzeug des Betroffenen
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nicht ordnungsgemäße Dokumentation des Abstandes zwischen Messgerät und Fahrbahnrand
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Eichschein ist nicht vorhanden / Unversehrtheit der Eichmarken ist nicht gesichert, eichrelevante Geräteeingriffe sind nicht auszuschließen
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Schulungsnachweis des Messbeamten ist nicht vorhanden
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Mängel bei der Fälschungssicherheit der Falldateien
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u.a.
Was kann der anwaltliche Verteidiger tun?
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Überprüfung der amtlichen Akte auf Vollständigkeit
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Nachforderung fehlender Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung
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Aufdecken etwaiger technischer Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und Durchführung der Messung (z.B. korrekter Neigungswinkel des Messsensors hinsichtlich der Fahrbahnneigung; mögliche Fehlmessungen durch andere Fahrzeuge; überhöhte Messwerte bei LED-Scheinwerfern) und / oder der Auswertung der Messung
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Prüfung etwaiger rechtlicher Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
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Einholung eines Gutachtens bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeitsmesstechnik
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u.a.