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Die "Düsseldorfer

Ampeln des Grauens"

An acht Ampel-Anlagen wurden mit nicht zugelassenen Geräten Rotlicht-Überwachungen durchgeführt.

Tatort: Düsseldorf

Wir helfen Betroffenen, die zu Unrecht erfolgten Punkteeinträge in Flensburg zu löschen, Fahrverbote zu verhindern und die Geldbußen sowie Verfahrenskosten zurückerstattet zu bekommen. 

Auf dieser Brennpunkt-Seite halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und zeigen auf, wie Ihnen geholfen werden kann. Wir setzen uns - je nach Fall - für die Wiederaufnahme der Verfahren oder die Durchführung von Gnadenverfahren ein und nutzen dafür die umfangreichen Erfahrungen aus den Fällen des Kölner Blitzer-Skandals (2016/2017, siehe hier). 

Polizei-Streifenwagen mit Blaulicht

Wohl bereits seit vielen Jahren wurden an acht Ampel-Kreuzungen in Düsseldorf Rotlichtmessungen durchgeführt, obwohl die Überwachungsgeräte gar nicht über die erforderliche Zulassung verfügten. Betroffen sind u.a. folgende Kreuzungen:

  • Beckbuschstraße / Freiliggrathplatz

  • Brehmplatz

  • Corneliusstraße / Herzogstraße

  • Nordstern (Überfahrt B 8 / A 44)

  • Seestern (Brüsseler Straße / Lütticher Straße)

Die Folge: Ungerechtfertigte Geldbußen, Punkte-Eintragungen und Fahrverbote, die nie hätten angeordnet werden dürfen. In einigen Fällen werden bei "Führerschein-Neulingen" Aufbauseminare und Probezeit-Verlängerungen angeordnet worden sein. In Ausnahme-Fällen werden Verkehrsteilnehmer wegen dieses Fehlers 8 Punkte in Flensburg erreicht haben; ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen worden sein und sie werden zunächst eine sechsmonatige Sperrfrist und sodann eine MPU durchzustehen haben - zu Unrecht!

Die Bußgeldbehörde der Stadt Düsseldorf räumt in einer Presseerklärung vom 08.03.2018 ein, dass sämtliche acht Überwachungsstellen den Anforderungen der Zulassungsbehörde nicht genügen. Man meint aber auch, der Fehler habe sich wohl nicht zu Lasten der gemessenen Verkehrsteilnehmer ausgewirkt. Dies erscheint uns sehr zweifelhaft, zumal die Aussage auch nicht recht dazu passt, dass bereits Verfahren eingestellt wurden. Eine freiwillige Rückzahlung der vereinnahmten Geldbußen ist bis auf weiteres nicht angedacht.

Das Amtsgericht Köln kündigte eine eigene Stellungnahme an.  

Die Zulassungsbehörde PTB führt aus, ebenfalls nicht zu wissen, ob es zu Fehlmessungen gekommen ist.

In noch laufenden Verfahren setzen wir uns für eine Einstellung ein, mit der Geldbußen, Punkte und Fahrverbote verhindert werden. Zum Nachweis der fehlerhaften Messungen holen wir bei einem eng mit uns zusammenarbeitenden und u.a. auf Rotlichtmessungen spezialisierten Sachverständigenbüro ein Gutachten ein.

Ist ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, so prüfen wir, ob  

  • eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder

  • ein Gnadengesuch

erfolgversprechend ist.

 

Damit soll bei noch nicht vollstreckten Rechtsfolgen die Zahlung der Geldbuße, der Punkteeintrag in Flensburg und ggf. die Vollstreckung des Fahrverbots abgewendet werden.

Wurde die Geldbuße bereits bezahlt, der Punkt notiert und ggf. das Fahrverbot verbüßt, bemühen wir uns um die Erstattung der Geldbuße sowie die Korrektur des Fahreignungsregisters und prüfen, ob für den Mobilitätsverlust eine Entschädigung gefordert werden kann. 

ZEITUNGSBERICHTE / PRESSE-MITTEILUNGEN ZU DEN "DÜSSELDORFER AMPEL-BLITZERN" UND UNS

Besuchen Sie gerne auch unsere folgenden Seiten auf Facebook:

  • Facebook-Seite "Fahrverbot? Rechtsanwalt! Der Blitzer-Engel." (hier)

Wenn Ihnen unser dortiges Angebot gefällt, freuen wir uns, wenn Sie dies auch anderen mitteilen. 

TIPPS UND VERHALTENSEMPFEHLUNGEN 

  • Dr. Sven Hufnagel, 08.03.2018: "Skandal an Düsseldorfer Rotlicht-Ampeln - was können Betroffene nun tun?" (hier)
     

  • Dr. Sven Hufnagel, 09.03.2018: "Neues von den "Ampeln des Grauens" - wo stehen diese Blitzer in Düsseldorf und was ist das Problem?" (hier)

  • Dr. Sven Hufnagel, 09.03.2018:
    Presse-Erklärung ("Aschaffenburger Fachanwalt für Verkehrsrecht erläutert zum Düsseldorfer Ampel-Blitzer-Skandal, wie Rotlicht-Messungen funktionieren, und rät zum Einspruch bzw. zum Antrag auf gerichtliche Wiederaufnahme") (hier)
     

  • BILD-Zeitung, 13.03.2018:
    Interview mit Dr. Sven Hufnagel ("Viele Städte müssen Blitzanlagen abschalten - droht nun eine Klagewelle von Rotlichtsündern?") (hier)

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