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Zu schnell gefahren?
Zu geringer Abstand?
Zu rotes Rotlicht?
Oder gar "blitze-blau"?

Hilfe gegen Fahrverbote,

Bußgelder und Punkte

vom spezialisierten Fach-anwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht -

ausgezeichnet: 11-mal hintereinander im FOCUS als
"Top-Anwalt für Verkehrsrecht"
(
2015 bis 2025) und 6-mal im STERN als eine der "Besten Anwaltskanzleien im Verkehrsrecht" (2020 bis 2025).

Schnell, kompetent,

deutschlandweit.

Kostenloser Vor-Check

Einer von zwei Bußgeld-

bescheiden ist fehlerhaft -

und Ihrer?

Blitzer-Säule Poliscan in Darmstadt
Aktueller Hinweis vom 08.09.2025:
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit unserer Kanzlei

Aufgrund technischer und organisatorischer Unzulänglichkeiten unseres Festnetz- und Internet-Anbieters (Deutsche Telekom) im Zuge der Umstellung auf das Glasfaser-Netz ist unsere Kanzlei unter den gewohnten Rufnummern 06021-21322 und 21323 sowie per Fax unter 06021-21324 allenfalls eingeschränkt erreichbar.

Anrufer erhalten entweder ein dauerhaftes Freizeichen oder aber eine Meldung mit dem sinngemäßen Inhalt, dass die gewählten Nummern derzeit nicht erreichbar sind. Nachdem damit aber nicht zugleich der Hinweis des Anbieters einhergeht, dass es um allein in seiner Sphäre liegende Umstände geht, erfahren Anrufer nicht, dass wir von ihrem Versuch der Kontaktaufnahme nichts mitbekommen können. Auch hat man es dort bislang entgegen unserer drängenden Forderung nicht hinbekommen, wenigstens eine Rufnummer-Weiterleitung auf eines unserer Notfall-Handys zu schalten. 

​​

Wir bitten die damit einhergehenden, nicht von uns zu verantwortenden und leider auch nicht ohne Zutun des besagten Anbieters zu beseitigenden Umstände zu entschuldigen.

Gerne können Sie uns unter der Adresse anwalt@dr-hufnagel.de eine E-Mail zusenden, dort Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer, ggf. ein bereits bestehendes Aktenzeichen angeben und nach Möglichkeit in kurzen Worten Ihr Anliegen schildern. Wir werden Sie dann gerne über ein Mobiltelefon so zeitnah wie möglich zurückrufen, bitten aber auch insofern zugleich um Verständnis dafür, dass uns dies nicht stets am Tag Ihrer Kontaktaufnahme zu uns möglich ist, da die beschriebene Ausnahme-Situation die Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei massiv verkompliziert und zeitaufwändiger gestaltet. Wundern Sie sich bitte auch nicht darüber, dass derartige Anrufe vorübergehend mit unterdrückter Rufnummer erfolgen, da hierfür auch unsere privaten Handys verwendet werden. 

​​

Wir hoffen sehr darauf, dass der Telefonanbieter endlich aufgrund entsprechenden Nachdrucks von uns seine vertraglichen Leistungen zu erbringen vermag und wir dann auch für Sie wieder wie gewohnt telefonisch erreichbar sind. Es ist erschreckend zu erfahren, dass sich ein Telekommunikationsanbieter bei Problem-Meldungen wie im vorliegenden Fall tagelang (!) Zeit für die Lösung lässt und natürlich werden wir rechtliche Konsequenzen hieraus ziehen.  

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Ihr Team der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte

WAS KANN IHNEN

DROHEN?

  • Fahrverbote, Geldbußen und Punkte in Flensburg
     

  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und MPU
     

  • Ermahnung oder Verwarnung nach dem Punktesystem
     

  • Probezeit-Verlängerung und Aufbau-Seminar ("Nachschulung") für Führerschein-Neulinge 
     

  • Fahrtenbuchauflage
     

  • Verhinderung der Möglichkeit, als Fahr-Begleiter einzutreten ("begleitetes Fahren ab 17")

  • individuelle Verteidigungstaktik - für jeden Fall anders
     

  • "Chef-Anwalt-Behandlung"
     

  • Verteidigung mit vollem Einsatz und Raffinesse
     

  • Zugriff auf eine selbst erstellte Datenbank zum Quer-Abgleich mit ähnlich gelagerten Fällen 
     

  • Korrespondenz vollständig via Telefon und E-Mail - Termine in der Kanzlei sind möglich, aber nicht erforderlich

  • intensive Partnerschaft mit technischen Experten (Sachverständige für Verkehrsmesstechnik)
     

  • Erfahrung aus mehreren tausend Bußgeld-Verfahren
     

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
     

  • spezialisiert auf Viel-Fahrer, Wiederholungstäter und komplizierte Fälle (Härtefälle mit Fahrverbot, mehrere Fälle gleichzeitig, Punkte-Vorbelastung etc.)
     

  • nachweisbare Kompetenz (z.B. als Fach-Autor) und Erfolge 
     

  • 15-fach ausgezeichnet in FOCUS und STERN
     

  • immer top-aktuell, um auch neueste Verteidigungsansätze zu nutzen

  • 2019: Mehrere Sachverständige weisen nach, dass der mit lichtempfindlichen Sensoren arbeitende Einseitensensor ES 3.0 bei Fahrzeugen mit LED-Licht zu überhöhten Geschwindigkeitsmesswerten gelangen kann. Betroffen sind flächendeckend in Deutschland alle Messstellen, an denen das Gerät stationär oder mobil eingesetzt wird.

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