Kurz und gut, ohne allzu viele Worte ...
Der Vorwurf des Regierungspräsidiums Kassel im Anhörungsbogen vom 01.03.2023 (Az. 421.229210.4):
"Ihnen wird vorgeworfen, am 06.02.2023 um 04:24 Uhr in Wiesbaden, OT Breckenheim, A3, Km 151,700, Fahrtrichtung Köln als Führer des Pkw mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 139 km/h
Unsere Haltung dazu in einem Schriftsatz vom 06.03.2023:
"alles Unsinn, der Tatvorwurf ist nicht beweisbar"
der Vortrag gegenüber der Bußgeldbehörde erfolgte freilich nicht so flapsig, sondern vielmehr rechtlich fundiert - wie, das bleibt unser Geschäftsgeheimnis ...
Die Reaktion des Regierungspräsidiums Kassel vom 07.03.2023:
"Das ... Ordnungswidrigkeitenverfahren ... stelle ich ... ein."
Zusammenfassung:
Einstellung des Bußgeldverfahrens bereits einen Tag (!) nach unserer Beauftragung und Antrag-Stellung
Verhinderung von 200 bis 400 € Bußgeld
Vermeidung des Eintrags eines Punktes in Flensburg mit 2,5-jähriger Tilgungsdauer
Reduzierung des Risikos eines Fahrverbots für den Fall einer etwaigen zukünftigen Verkehrsüberschreitung
ein überglücklicher Mandant
ein mutmaßlich unglücklicher Anhänger-Blitzer vom Typ Poliscan FM1 Enforcement Trailer
Nähere Infos von uns zu dieser Messstelle - allerdings in Richtung Frankfurt am Main - gibt es hier:
Und unter https://www.fahrverbot-rechtsanwalt.de/geblitzt-kostenloser-vor-check-durch-spezialisten bieten wir Betroffenen einen kostenlosen und unverbindlichen Schnell-Check an.
Dr. Sven Hufnagel alias der "Blitzer-Engel"
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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