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Auffällige Messstellen:

Geschwindigkeits-Messungen

Geblitzt auf der BAB 3 (Autobahn) bei Wiesbaden-Breckenheim, Streckenkilometer 151.980, Fahrtrichtung Frankfurt
 

Messstelle


Zwischen der Tankstelle Medenbach-Ost und dem Wiesbadener Kreuz (A3 / A66) ist sehr häufig ein semi-stationäres Laser-Messgerät aufgestellt, welches emsig überteuerte Fotos fertigt. Der eher unscheinbare Anhänger vom Typ Poliscan FM 1 Enforcement Trailer fällt meist erst auf, wenn es schon zu spät ist. Besonders tückisch ist daran, dass eine für Verkehrsteilnehmer reichlich verwirrende und von der Tageszeit abhängige Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorangeht.

 

Wenn dann ein Anhörungsbögen und/oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert, heißt es dort meist wie folgt:
 

."Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Wiesbaden, OT Breckenheim, A3, Km 151,980, FR Frankfurt am Main als Führer des ... mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit  begangen zu haben:


Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h [bzw. zwischen 22:00 und 06:00 Uhr: 100 km/h]

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5, § 25 StVG; 11... BKat; § 4 Abs.1 BKatV

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Zeuge: ..., PASt Wiesbaden"

​​Welche Auffälligkeiten / Fehler können an dieser Messstelle auftreten?
 

  • Die beschriebene Beschilderungssituation ermöglicht es Verkehrsteilnehmern nicht ohne weiteres, zu erkennen, wie schnell sie maximal fahren dürfen.   
     

  • Es bestehen Zweifel am Aufbau des Messgeräts.  
     

  • Zahlreiche Unterlagen werden von der Bußgeldbehörde (zunächst) nicht ausgehändigt.
     

  • Der Hersteller des Messgeräts vernichtet systematisch einen Teil der Mess-Daten, was aus unserer Sicht verfassungswidrig ist.  

Zuständige Behörden und Gerichte
 

  • Bußgeldbehörde:
    Regierungspräsidium Kassel

     

  • Gericht:
    Amtsgericht Wiesbaden

     

Was können wir für Betroffene tun?
 

  • wir überprüfen die behördliche Akte auf Vollständigkeit der Beweismittel
     

  • wir fordern ggf. fehlende Aktenbestandteile zwecks ergänzender Überprüfung mit Nachdruck an
     

  • wir stellen Anträge auf Aussetzung des Verfahrens mit Blick auf anstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, die Auswirkungen auch auf diese Messstelle haben können
     

  • wir decken technische Fehler bei der Einrichtung der Messstelle und / oder der Auswertung der Messung auf
     

  • wir holen ein Sachverständigen-Gutachten zu Zwecken der Auswertung der digitalen Messdaten ein
     

  • wir prüfen etwaige rechtliche Verteidigungsaspekte (z.B. Verfolgungsverjährung)
     

  • wir prüfen die Frage der Identifizierbarkeit des Betroffenen als Fahrer
     

  • wir versuchen, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Geldbuße auf nur 55 € (ohne Punktefolge in Flensburg) zu bewirken
     

  • wir bemühen uns um die Abwehr eines drohenden Fahrverbots; insbesondere bei mehrmonatigen Fahrverboten prüfen wir hilfsweise, ob diese notfalls gegen Erhöhung der Geldbuße verkürzt werden können
     

  • wir führen notfalls ein Rechtsbeschwerde-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch

Weitere Infos: Ein paar Beispiele zu eingestellten Verfahren

Kostenloser Vor-Check

Wir haben diese Mess-Stelle bereits zahlreiche Male überprüft und bieten Ihnen einen kostenfreien Schnell-Test an.

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