Was soll man davon halten, wenn eine Bußgeldbehörde unseren Mandanten einer heftigen Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt, dann aber das Verfahren unverzüglich einstellt, nachdem wir einen Tag zuvor einen mehrseitigen Schriftsatz dorthin geschickt haben? "Man kann es ja mal probieren ...", fällt uns dazu nur ein.
Vorwurf des Regierungspräsidiums Kassel im Anhörungsbogen vom 07.05.2024 (Az. 332.654946.0):
"Ihnen wird vorgeworfen, am 18.04.2024 um 21:27 Uhr in Wiesbaden, Breckenheim, A3, Km 151,980, Fahrtrichtung Frankfurt als Führer des Pkw mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 161 km/h
Durch Verfahren wie dieses wird offensichtlich, dass auch die Bußgeldbehörde von ihren Anschuldigungen nicht überzeugt zu sein scheint - und dies häuft sich in den von uns geführten Fällen ...

Fazit:
Verhinderung von mindestens 320 € Bußgeld
Vermeidung des Eintrags zweier Punkte in Flensburg bei 5-jähriger Tilgungsdauer
Vermeidung eines Fahrverbots von einmonatiger Dauer
Vermeidung eines verschärften Fahrverbots-Risikos für die Zukunft
Wenn Sie weitere Informationen zu dieser Messstelle suchen, finden Sie diese hier:
Und zu unserem kostenfreien Vor-Check führt der folgende Link: https://www.fahrverbot-rechtsanwalt.de/geblitzt-kostenloser-vor-check-durch-spezialisten
Dr. Sven Hufnagel alias der "Blitzer-Engel"
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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